Organisation EKQMB

Die Kommission

Der Bundesrat hat am 24. November 2021 im Rahmen der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) die Eidg. Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, Empfehlungen zur Erstellung von Gutachten auszuarbeiten und deren Einhaltung zu überwachen.

Die Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) hat die Aufgabe, Empfehlungen auszuarbeiten für:

  • Anforderungs- und Qualitätskriterien für das Verfahren zur Erarbeitung von Gutachten,
  • Kriterien für die Tätigkeit von Sachverständigen (Gutachterinnen und Gutachter) sowie deren Aus-, Weiter- und Fortbildung,
  • Kriterien für die Zulassung von Gutachterstellen und deren Tätigkeit,
  • Kriterien und Instrumente für die Beurteilung der Qualität von Gutachten.

Sie überwacht ausserdem, ob diese Kriterien durch die Sachverständigen und die Gutachterstellen eingehalten werden und kann öffentliche Empfehlungen aussprechen.

Die Kommission wird von Prof. Dr. med. Michael Liebrenz als Präsidenten geleitet und hat zwölf weitere Mitglieder. Der Bundesrat hat die Mitglieder für die bis Ende 2023 laufende Amtszeit der ausserparlamentarischen Kommissionen gewählt. Sie vertreten die Ärztinnen und Ärzte (3 Personen), die Sozialversicherungen (IV und Unfallversicherung; 2), die Patienten- und Behindertenorganisationen (2), die Wissenschaft (2), die Gutachterstellen (1), die Neuropsychologinnen und –psychologen (1) sowie das versicherungsmedizinische Ausbildungswesen (1).

Die Rechtsgrundlage für die neue Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung ist im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankert. Die Tätigkeit der Kommission erstreckt sich entsprechend über alle Sozialversicherungen, die dem ATSG unterstellt sind (insbesondere IV, Unfallversicherung, Militärversicherung, Krankenversicherung).

Organisatorisch ist die Kommission dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zugeordnet. Ihr Sekretariat ist dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angegliedert. Die Mitglieder werden vom Bundesrat für eine Legislatur gewählt und sind auf der Seite der Bundeskanzlei ersichtlich. Alle Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen müssen auch ihre Interessenbindung offenlegen.


Letzte Änderung 24.04.2024

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