Qualitätsindikatoren
Um die Qualität von Gutachten systematisch erfassen zu können, hat die EKQMB sechs Qualitätsindikatoren definiert. Sie schaffen eine Grundlage für mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und gezielte Verbesserungen im Begutachtungswesen. Drei Indikatoren betreffen den Ablauf der Begutachtung und damit die Prozessqualität, drei weitere die inhaltliche Qualität der Gutachten und damit die Ergebnisqualität. Gemeinsam machen sie sichtbar, ob zentrale Qualitätsanforderungen eingehalten werden und wo Handlungsbedarf besteht.
Die sechs Qualitätsindikatoren im Überblick
1. Kurze Bearbeitungsfristen
Gutachten sollen möglichst zeitnah nach der medizinischen Untersuchung erstellt werden. Lange Bearbeitungsfristen können die Aktualität und Aussagekraft eines Gutachtens beeinträchtigen.
2. Angemessene Dauer des Untersuchungsgesprächs
Die Dauer des Untersuchungsgesprächs soll der Komplexität des Falles entsprechen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle wesentlichen Informationen erhoben und angemessen berücksichtigt werden.
3. Fairer und respektvoller Ablauf der Begutachtung
Die Begutachtung soll verständlich und respektvoll gestaltet sein. Die begutachtete Person soll fair behandelt und ihr soll genügend Zeit eingeräumt werden, damit sie über ihre Probleme und Erfahrungen sprechen kann.
4. Nachvollziehbare Begründung von Diskrepanzen zu Vorberichten
Weicht ein Gutachten von früheren medizinischen, beruflichen oder eingliederungsbezogenen Einschätzungen ab, müssen diese Unterschiede klar und nachvollziehbar begründet werden.
5. Berücksichtigung von Ressourcen, Belastungen und Funktionseinschränkungen
In der Begutachtung werden sowohl die Ressourcen als auch die Belastungen und funktionellen Einschränkungen der begutachteten Person berücksichtigt.
6. Nachvollziehbare Begründung von Konsistenz und Plausibilität
Im Rahmen der Konsistenz- und Plausibilitätsprüfung wird geprüft, ob die medizinischen Informationen in sich stimmig sind und ob die berichteten Symptome mit den Untersuchungsergebnissen sowie den erfolgten Therapien übereinstimmen. Widersprüche oder nicht schlüssige Angaben sind nachvollziehbar zu klären und zu begründen.
Wie werden die Qualitätsindikatoren erhoben?
Die Qualitätsindikatoren 1, 2, 4, 5 und 6 werden im Rahmen des Peer Review Verfahrens erhoben. Dabei prüfen erfahrene und unabhängige Fachpersonen Gutachten stichprobenweise anhand definierter Prüffragen und klarer Bewertungsgrundlagen.
Für die Beurteilung des dritten Indikators zum fairen Ablauf der Begutachtung ist eine Befragung der Versicherten vorgesehen. Ziel ist es, das Erleben der Versicherten im Rahmen der Begutachtung systematisch zu erfassen und in die Qualitätsentwicklung einzubeziehen.
Beitrag zur Qualitätssicherung
Die Qualitätsindikatoren sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung. Sie unterstützen die Einhaltung von Mindeststandards, fördern Transparenz und schaffen eine Grundlage, um Verbesserungen gezielt einzuleiten.
Gleichzeitig gilt: Qualitätsindikatoren liefern Anhaltspunkte für die Qualität der Begutachtung, können diese aber nicht allein garantieren. Sie ergänzen die bestehenden fachlichen Grundlagen und tragen dazu bei, die Qualität medizinischer Gutachten kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Zum Fachartikel im Magazin «Soziale Sicherheit»: Medizinische Begutachtung: Qualität anhand von Indikatoren messen. Soziale Sicherheit CHSS, 23. Januar 2024.