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Qualitätskriterien

Die Qualität medizinischer Gutachten wird anhand klar definierter Qualitätskriterien beurteilt. Die dafür erforderlichen Grundlagen wurden ab 2019 im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen erarbeitet, in der Folge von der EKQMB übernommen, weiterentwickelt und  2024 in Form eines Manuals und eines strukturierten Prüffragenkatalogs für das Peer Review Verfahren veröffentlicht.

Was sind Qualitätskriterien?

Im Peer Review Verfahren wird die Qualität eines Gutachtens anhand klar definierter Qualitätskriterien beurteilt. Diese dienen als Messgrössen zur Bewertung der Ergebnisqualität versicherungsmedizinischer Gutachten.

Die Qualitätskriterien gliedern sich in sechs Einzelkriterien sowie in das übergeordnete Kriterium der Nachvollziehbarkeit des Gutachtens. Sie schaffen eine einheitliche und nachvollziehbare Grundlage für die Beurteilung der Qualität versicherungsmedizinischer Gutachten in der Schweiz.

Formale Gestaltung

Dieses Kriterium prüft, ob die formalen Anforderungen an das Gutachten eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der Gliederungsvorgaben für Fachgutachten und allfällige Konsensbeurteilungen sowie die Angemessenheit der Fristen zwischen Untersuchungszeitpunkt und Eingang des Gutachtens bei der Invalidenversicherung. Beurteilt werden dabei ausschliesslich formale Aspekte. Die inhaltliche Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit werden gesondert bewertet.

Verständlichkeit

Bewertet werden die sprachliche Korrektheit und Verständlichkeit des Gutachtens, der angemessene Umgang mit versicherungsrechtlichen Begriffen sowie die korrekte Anwendung der versicherungsmedizinischen Terminologie. Erwartet wird eine allgemeinverständliche und prägnante Sprache. Wesentliche Fachausdrücke und Abkürzungen sollen erklärt oder verständlich formuliert werden.

Transparenz

Dieses Kriterium erfasst, ob die Untersuchungszeit dokumentiert ist und die verwendeten Untersuchungsverfahren, Methoden und Instrumente beschrieben werden. Zudem wird geprüft, ob Herkunft, zeitliche Einordnung und Kernaussagen der medizinischen Informationen erkennbar sind, ob Befunde und berichtete Symptome klar unterschieden werden und ob nachvollziehbar dargelegt ist, auf welcher Grundlage die Beurteilung erfolgt.

Vollständigkeit

Geprüft wird insbesondere, ob Anamnese, Befragung und Befunderhebung in Bezug auf die Komplexität der Problematik vollständig dargestellt sind. Ebenso wird beurteilt, ob Diagnosen nachvollziehbar nach einem anerkannten Diagnosesystem codiert sind, ob wesentliche Abweichungen gegenüber relevanten Vorberichten beschrieben und bewertet werden und ob die versicherungsmedizinischen Fragestellungen des Auftraggebers vollständig beantwortet werden. Bei interdisziplinären Gutachten wird zusätzlich geprüft, ob eine eigenständige integrative Beurteilung vorliegt.

Fachliche Kompetenzen

Hier wird beurteilt, inwieweit der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse eingehalten wird, etwa anhand von Leitlinien. Geprüft wird auch, ob der Zusammenhang zwischen Diagnosen, Funktionsdefiziten und Befunden nachvollziehbar dargestellt ist, wie beurteilungsrelevante Zusatzdiagnostik in das Gutachten einbezogen wird und ob bisherige Therapien sowie weitere realistische therapeutische Optionen angemessen gewürdigt werden. Zudem wird beurteilt, ob personenbezogene und psychosoziale Faktoren berücksichtigt werden und ob Konsistenz und Plausibilität der geschilderten Beschwerden, Befunde und Leistungseinschränkungen nachvollziehbar bewertet sind.

Wirtschaftlichkeit

Dieses Kriterium bezieht sich auf die Diagnostik und orientiert sich am Wirtschaftlichkeitsgebot des IVG. Untersuchungen sollen einfach und zweckmässig sein. Verfahren, Methoden und Instrumente sind entsprechend zielgerichtet einzusetzen. Geprüft wird, ob die Gutachterin oder der Gutachter Sinn und Zweck einer Untersuchung nachvollziehbar darlegt und in der Beurteilung Schlussfolgerungen daraus ableitet.

Nachvollziehbarkeit des Gutachtens

Das übergeordnete Kriterium der Nachvollziehbarkeit beurteilt das Gutachten in seiner Gesamtheit. Geprüft wird, ob die einzelnen Schritte der Begutachtung logisch aufeinander aufbauen und die Schlussfolgerungen aus den erhobenen Informationen schlüssig hergeleitet sind.

Damit stehen einheitliche und nachvollziehbare Massstäbe für die Beurteilung der Qualität versicherungsmedizinischer Gutachten zur Verfügung.