Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung

Die Gesetzesrevision der IV fordert mehr Transparenz bei den medizinischen Begutachtungen und Massnahmen zu einer einheitlichen Qualitätssicherung. Dazu hat der Bundesrat die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, Empfehlungen auszuarbeiten und deren Einhaltung zu überwachen.

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Das Parlament hat im Rahmen der Gesetzesrevision Weiterentwicklung der IV, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, die Schaffung einer neuen ausserparlamentarischen Kommission beschlossen, die sich mit der Qualität und der Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung beschäftigen wird.

In der Folge hat der Bundesrat am 24. November 2021 die «Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung» auf den 1. Januar 2022 eingesetzt und ihre Mitglieder gewählt. Die Kommission überwacht die Zulassung der Gutachterstellen, das Verfahren zur Erarbeitung der Gutachten und deren Ergebnisse für alle Sozialversicherungen und spricht öffentliche Empfehlungen zu diesen Themen aus.

Bisher gab es in der Schweiz keine unabhängige Institution mit dieser Aufgabe.

Aktuell

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Die EKQMB plant, sechs Qualitätsindikatoren in der medizinischen Begutachtung zu erheben.


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Kontakt

Fachstelle der Eidg. Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung
Effingerstrasse 20
CH-3003 Bern

Tel.   +41 58 462 46 80
E-Mail

 

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